Der Erste-Hilfe-Kurs sollte vor der Antragstellung auf Erteilung des Führerscheins durchgeführt werden.

 

Erste-Hilfe-Kurse werden bei uns in der Fahrschule,                                            Infos dazu im Büro erhältlich, oder vom
Deutschen Roten Kreuz (DRK) und
dem Arbeiter-Samariterbund (ASB)
angeboten.
Die Bescheinigung wird dann gemeinsam mit der
Sehtest-Bescheinigung
beim Landeseinwohneramt vorgelegt.