Der Erste-Hilfe-Kurs sollte vor der Antragstellung auf Erteilung des Führerscheins durchgeführt werden.

Erste-Hilfe-Kurse werden vom
Deutschen Roten Kreuz (DRK) und
dem Arbeiter-Samariterbund (ASB)
angeboten.
Die Bescheinigung wird dann gemein-
sam mit der
Sehtest-Bescheinigung
beim
Landeseinwohneramt vorgelegt.