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Der Erste-Hilfe-Kurs sollte vor der Antragstellung auf Erteilung des Führerscheins durchgeführt werden.

Erste-Hilfe-Kurse werden vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) und
dem
Arbeiter-Samariterbund (ASB) angeboten. Die Bescheinigung wird dann gemein- sam mit der Sehtest-Bescheinigung beim Landeseinwohneramt vorgelegt. |