Klasse

Definition

Leistungsunbeschränkte Krafträder mit oder
ohne Beiwagen

A

Krafträder bis 125 ccm, bis 11 kW;
für 16- und 17jährige 80 km/h bauart-
bedingte Höchstgeschwindigkeit

A 1

Kfz bis 3,5 t und max. 8 Sitzplätzen (außer
Fahrersitz) mit Anhänger bis 750 kg oder mit
Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige
Gesamtmasse des Anhängers die Leer-
masse des Zugfahrzeuges und die zulässige
Gesmatmasse des Zuges 3,5 t nicht über-
schreiten

B

Kfz -ausgenommen aus Klasse D - über 3,5 t,
(auch mit Anhänger bis 750 kg)

C

Kfz -ausgenommen aus Klasse D - über 3,5 t,
aber nicht mehr als 7,5 t  (auch mit Anhänger
bis 750 kg)

C1

Kfz zur Personenbeförderung mit mehr als 8
Sitzplätzen außer Fahrersitz, auch mit An-
hänger bis 750 kg

D

Kfz zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer Fahrersitz, aber nicht mehr
als 16 Sitzplätzen, auch mit Anhänger bis
750 kg

D1

Kombinationen: Kfz der Klassen B, C, C1, D
oder D1 mit Anhägern mit mehr als 750 kg
(Ausnahme Klasse B), bei den Klassen C1E
und D1E darf die zulässige Gesamtmasse der
Kombination 12 t und die zulässige Gesamt-
masse des Anhägers die Leermasse des
Zugfahrzeuges nicht übersteigen; bei der
Klasse D1E darf der Anhänger außerdem
nicht zur Personenbeförderung verwendet
werden

BE,

CE,

C1E,

DE,

D1E

M

Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor
bis 50 ccm/ 45 km/h

T

Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
bis 60 km/h und selbstfahrende land- und
forstwirtschaftliche Arbeitsmaschinen bis
40 km/h (jeweils auch mit Anhängern)

L

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flug-
förderfahrzeuge (z.B. Gabelstapler) mit An-
hänger bis 25 km/h; land- und forstwirtschaft-
liche Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhän-
gern bis 25 km/h